Giuseppe Franco | Oktober 2022
Die Ordnung der Freiheit
Walter Euckens Konzept des Ordoliberalismus
Die Frage nach der jetzigen Situation des Kapitalismus, die Fragen, wo der Ursprung seiner Schwierigkeiten liegt, ob er noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten hat oder nicht, ob die heutige Wirtschaftsordnung einer neuen „planwirtschaftlichen“ Ordnung zutreibt, für die Rußland ein Vorbild abgibt – alles dies sind nicht Probleme rein wirtschaftlicher Art.
Walter Eucken 1932
Walter Eucken, geboren am 17. Januar 1891 in Jena, war Sohn des Philosophen und Literaturnobelpreisträgers Rudolf Eucken (1846-1926) und seiner Frau Irene (1863-1941), eine Malerin. Er studierte Nationalökonomie, Staatwissenschaft und Jura in Kiel, Jena und Bonn, wo er schließlich 1913 bei Hermann Schumacher mit einer Arbeit über die Verbandsbildung in der Seeschifffahrt promovierte. Nach dem Militärdienst im ersten Weltkrieg heiratete Eucken 1920 die Schriftstellerin Edith Erdsiek (1896-1985), die jüdischer Abstammung war. 1921 habilitierte er sich in Berlin mit einer Arbeit über die Stickstoffversorgung der Welt. In der deutschen Hauptstadt blieb er als Privatdozent bis 1925 und war dort zudem zwischen 1920 und 1924 beim Reichsverband der Deutschen Industrie tätig. Dabei befasste er sich mit Kartellfragen und beobachtete eine zunehmende Bildung von wirtschaftlichen Machtverhältnissen sowie interventionistischen Staatseingriffen. Solche Erfahrungen prägten maßgeblich die Entwicklung seiner Ideen. 1925 erhielt Eucken seine erste Professur in Tübingen. 1927 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für Nationalökonomie nach Freiburg im Breisgau, an dem er bis zu seinem Tod am 20. März 1950 tätig war. Zu seinen wichtigsten Werken zählen sein theoretisches Hauptwerk Die Grundlagen der Nationalökonomie von 1940 und sein 1952 posthum erschienener Klassiker der Wirtschaftswissenschaft Grundsätze der Wirtschaftspolitik.
Die ökonomisch-soziale und die politische Situation der ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts ist der historische Hintergrund, vor dem die wissenschaftliche Betätigung Euckens und die Entstehung der Freiburger Schule zu betrachten sind. Die Verschärfung der internationalen Krise nach dem Ersten Weltkrieg, die Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1933, die Krise der Weimarer Republik, der Aufstieg des totalitären Regimes des Nationalsozialismus, der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, sowie die erneut auftretende soziale Frage zur Situation der Arbeiter zwangen Eucken, sich der folgenden Grundfrage zu stellen, die wie ein roter Faden sein gesamtes Werk durchzieht: „Wie kann der modernen industrialisierten Wirtschaft eine funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung gegeben werden?“[1]
Eucken gilt als der Begründer der Freiburger Schule des Ordoliberalismus und einer der geistigen Gründungsväter und Architekt der Sozialen Marktwirtschaft[2] in der Bundesrepublik Deutschland. Während seiner Freiburger Zeit stand er dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüber und wirkte 1933/1934 als Widersacher des Philosophen Martin Heidegger (1889-1976), der ein ambivalentes Verhältnis zum NS-Regime hatte und als damaliger Rektor der Freiburger Universität durch die Einführung des Führerprinzips die akademische Freiheit bedrohte. Eucken engagierte sich in den akademischen Widerstandsgruppen der sogenannten Freiburger Kreise. Diese Kreise bildeten die intellektuelle Stimme des Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Sie übernahmen eine wichtige Rolle bei der theoretischen Ausarbeitung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die man hoffte, nach dem Zweiten Weltkrieg verwirklichen zu können.[3]
Nach dem Krieg wirkte Eucken als Berater der französischen und amerikanischen Militärregierung sowie im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium. Er plädierte für die Währungsreform, die Preisfreigabe sowie für die Aufhebung der Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er kritisierte jedoch auch einige wirtschaftspolitische Maßnahmen der ersten Regierung Konrad Adenauers (1876-1967), da er in ihnen wettbewerbsfeindliche Tendenzen erblickte. 1947 war er Gründungsmitglied der Mont Pèlerin Society, einer internationalen Gruppe liberaler Wissenschaftler.
1. Der Begründer der Freiburger Schule des Ordoliberalismus
Die Freiburger Schule stellt eine Forschungstradition dar, die in den 1930er Jahren an der Universität Freiburg aus der Zusammenarbeit Walter Euckens mit den Juristen Franz Böhm (1895-1977) und Hans Großmann-Doerth (1894-1944) hervorging. Diese Wissenschaftler fanden in einer Forschungs- und Lehrgemeinschaft zusammen, die sich mit der Frage nach der Gestaltung eines gesellschaftlichen und politischen Ordnungsrahmens der Wirtschaft und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigte. Sie sind die Begründer der Freiburger Schule. Zu den Gründungsdokumenten dieser Schule gehörten zum einen die von ihnen herausgegebene Schriftenreihe Ordnung der Wirtschaft von 1936, zum anderen Euckens Aufsatz Staatliche Strukturwandlungen und die Krisis des Kapitalismus[4] von 1932. Die Schriftreihe und ihr programmatisches Manifest Unsere Aufgabe[5], das von den drei Mitherausgebern unterzeichnet wurde, dokumentierten ein erstes systematisches Zeugnis der ordnungspolitischen und ordnungsökonomischen Grundzüge der Freiburger Schule: a) Die Grundvorstellung, eine funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung der Wirtschaft sowie eine Ordnung der Freiheit zu schaffen; b) die Kritik an wirtschaftlichen Machtkonzentrationen; c) die Idee der Interdependenz der Ordnungen, d.h. die Ansicht, dass die Ordnung der Wirtschaft nicht unabhängig von den anderen Teilordnungen der Gesellschaft ist; d) die Auffassung, dass die rechts- und wirtschaftspolitischen Fragen mit der Idee der Wirtschaftsverfassung zusammenhängen.
1948 gründeten Eucken und Franz Böhm das bis heute bestehende ORDO-Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in den akademischen und öffentlichen Diskussionen in Anlehnung an diese Zeitschrift der Ausdruck Ordoliberalismus – verstanden als deutsche Variante des Neoliberalismus – geprägt, um die Grundüberzeugungen der Freiburger Schule zu kennzeichnen. Im weiteren Sinne des Wortes zählen zur Freiburger Schule des Ordoliberalismus weitere Autoren, wie z.B. Costantin von Dietze (1891-1973); K. Paul Hensel (1907-1975); Adolf Lampe (1897-1948); Leonhard Miksch (1901-1950); Wilhelm Röpke (1899-1966) und Alexander Rüstow (1885-1963).
Eucken erarbeitete sein ordoliberales Konzept in Abgrenzung sowohl zum klassischen Liberalismus des Laissez-faire aber auch zur Zentralverwaltungswirtschaft und zu totalitären Herrschaften. Er sah das zentrale Problem der modernen Wirtschaftsordnung darin, dass die Freiheit des Menschen durch die Bildung privater und staatlicher Macht bedroht wird. Eucken lehnte die Ansichten des Laissez-faire Liberalismus ab, welcher von der Vorstellung getragen war, dass die Wettbewerbsordnung und eine menschenwürdige Ordnung aus sich selbst heraus entstehen könnten. Außerdem kritisierte er die Auffassung des klassischen Liberalismus, nach der der Staat nur gewisse Prinzipien des Rechts verwirklichen und die Entwicklung der Wirtschaftsordnung sich selbst überlassen soll.
Eucken verurteilte weiterhin die Folgen der Wirtschaftspolitik des Laissez-faire, die die Entstehung von Monopolen und Kartellen ermöglichte und die Freiheit des Menschen verhinderte. Gleichzeitig lehnte Eucken eine Zentralverwaltungswirtschaft sowie eine interventionistische Wirtschaftspolitik ab, da in beiden Fällen der Staat über starke Machtkonzentrationen verfügt und bestimmte private wirtschaftliche Interessengruppen begünstigt. Im Gegensatz zu den beiden die Freiheit bedrohenden Positionen entwickelte Eucken seine Ordnungspolitik, für die die Wirtschaftspolitik die Aufgabe hat, die Wettbewerbsordnung zu gestalten.
2. Der Wettbewerb als Ordnungsinstrument und Programm der Freiheit
Die Wettbewerbsordnung ist für Eucken ein Programm der Freiheit, das auch eine „Bedeutung für andere Lebensgebiete“ besitzt. Gegenüber der Zentralverwaltungswirtschaft und den totalitären Tendenzen „ist es das Anliegen der Wettbewerbungsordnung, die soziale Frage im Geiste der Freiheit zu lösen und dadurch die Freiheit überhaupt zu retten.“[6] Mit anderen Worten: „Eine gut funktionierende Wettbewerbungsordnung vermag den Menschen nicht bloß vor wirtschaftlicher Not zu bewahren. Sie allein schützt ihn vor der Gefahr des Totalitarismus.“[7]
Grundsätzlich erweist sich die Wettbewerbsordnung im Vergleich mit anderen Wirtschaftssystemen als moralisch überlegen. Dies betrifft vor allem die sittliche Qualität und die moralische Bedeutung des Wettbewerbs im Hinblick auf die menschliche Freiheit. Im Vergleich mit jeder kollektivistischen Wirtschaftsordnung und den Auswüchsen des Wirtschaftsliberalismus zeigt sich die Wettbewerbsordnung aus ökonomischer, ethischer und anthropologischer Sicht als überlegenes System, da sie Machtkonzentrationen verhindert, zugleich aber die Freiheit des Einzelnen garantiert. Eine zentrale Verwaltungswirtschaft ist auch deshalb abzulehnen, weil sie die Selbstverantwortung und Eigeninitiative des Menschen weitgehend verhindert, die Bedarfsdeckung kaum ermöglicht und zudem aufgrund der staatlichen Machtkonzentration gegen das Subsidiaritätsprinzip als Grundprinzip der gesellschaftlichen Ordnung verstößt. Wirtschaftsfreiheit, Marktaustausch und Arbeitsteilung sind zudem geeignete Instrumente, um wirtschaftlichen Fortschritt, materiellen Wohlstand und eine effektive Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu sichern, da sie eine kosteneffiziente Ressourcenallokation ermöglichen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb ist mithin sozial, da er die Privatinitiative des Einzelnen stärkt und Leistungsgerechtigkeit gewährleistet. Zudem ist der Wettbewerb ein „Entmachtungsverfahren“[8], d.h. ein wirksamer Dezentralisierungsprozess zur Begrenzung und Kontrolle von Macht. Eucken war klar, dass der Wettbewerb kein Selbstzweck sein darf, sondern lediglich ein Ordnungsinstrument, das an den Zielen der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität ausgerichtet sein muss.
Diese Idee hat Walter Eucken systematisch[9] ausgearbeitet, indem er die konstituierenden und regulierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung formulierte, die einen funktionsfähigen und fairen Wettbewerb herstellen und einer gerechten Gesellschaftsordnung dienen soll. Ziel dieser Wettbewerbsordnung sei es, ein marktwirtschaftliches System zu schaffen, das allen Märkten eine Ordnung gibt, die Planungsautonomie der Wirtschaftsakteure garantiert, ihnen die Verwendung ihrer Geldmittel und ihrer Arbeitskraft freistellt, auf eine Reglementierung und Steuerung der Produktion verzichtet, aber dort eingreift, wo eine reine Marktkonkurrenz zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Zu den konstituierenden Prinzipien einer solchen Wettbewerbsordnung zählt Eucken: 1) ein funktionsfähiges Preissystem, da nur so die Knappheit oder der Überfluss an Gütern angezeigt werden könne; 2) den Primat der Währungsstabilität, da nur bei einer preisstabilen Währung Anreize für Investitionen bestehen; 3) offene Märkte und freier Marktzugang, da nur dies einen Leistungswettbewerb ermögliche; 4) die Garantie des Privateigentums, da dies Möglichkeit zur Mehrung des Eigentums und zu wirtschaftlicher Betätigung motiviere; 5) die Vertragsfreiheit, da dadurch die Autonomie der wirtschaftlichen Akteure gestützt werde; 6) den Abbau von Haftungsbeschränkungen, um so wirtschaftlichem Fehlverhalten vorzubeugen; 7) eine konstante Wirtschaftspolitik, da sie entscheidend für die Investitionsbereitschaft der Wirtschaftsakteure sei. Als Ergänzung hierzu formuliert Eucken regulierende Prinzipien, die als automatisch wirkende Stabilisatoren dazu dienen sollen, die Wettbewerbsordnung aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen: 1) staatliche Monopol- und Machtkontrolle, um einen fairen Leistungswettbewerb zu garantieren; 2) eine ausgewogene Einkommenspolitik, um einer allzu starken Ungleichverteilung der Vermögen entgegenzuwirken; 3) die Korrektur externer Effekte, die „verursachergerecht“ zugeordnet werden sollen; 4) Maßnahmen gegen anormale Angebotsreaktionen, etwa auf dem Arbeitsmarkt; 5) währungspolitische Stabilisatoren zur Regulierung der Geldmenge.
Eucken strebte nicht nur nach der Verwirklichung der Wettbewerbsordnung, sondern er berücksichtigte auch soziale Aspekte, wie z.B. die Frage der Verteilungsgerechtigkeit, der sozialen Sicherheit und der Stabilität sowie die Bedeutung der Freiheit für die soziale Ordnung. Die Wirtschaftsordnung kann nach Eucken nur bestehen, wenn die Wirtschaftspolitik funktioniert und es eine entsprechend gesunde Sozialpolitik gibt. Es sei dennoch notwendig, auch dem Wohlfahrtsstaat Grenzen zu setzen, damit die Pflicht zur Selbstverantwortung und die Fähigkeit zur Selbstfürsorge und zum Sparen nicht beeinträchtigt werden.
3. Die Rolle des Staates: Vom Nachtwächter zum entmachtenden Schiedsrichter
Eucken hat wesentliche Beiträge zur Gestaltung einer freiheitlichen Ordnung und zum Verhältnis zwischen Markt und Staat geleistet. Seine Auffassungen zeigen einen Weg auf, der über die Staatsauffassung des klassischen Liberalismus sowie über den Kollektivismus und Totalitarismen aller Art hinausgeht. Eucken kritisierte die Staatsidee des Laissez-faire-Liberalismus, der den Staat lediglich als Nachtwächterstaat betrachtet. Eucken und die Vertreter der Freiburger Schule plädierten daher für eine staatlich geregelte Wettbewerbsordnung, nach der der Wettbewerb kein Selbstzweck sein darf, sondern lediglich ein Ordnungsinstrument, das an den höheren Zielen der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität ausgerichtet sein muss.[10] Wettbewerb ist also eine „staatliche Veranstaltung“[11]: Der Markt braucht einen aktiven Staat, der gerechte rechtliche, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen gestaltet, mit marktkonformen Maßnahmen in den wirtschaftlichen Prozess eingreift und so für soziale Sicherheit sorgt.
Nach Eucken verwirklicht sich die Wettbewerbsordnung nicht von selbst. Er tritt für einen starken Staat ein, der wie ein unparteiischer und unbestechlicher Schiedsrichter für die Einhaltung der Spielregeln des Marktes sorgen muss, ohne sich in das Spiel und die Spielregeln einzumischen: „Die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates sollte auf die Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft gerichtet sein, nicht auf die Lenkung des Wirtschaftsprozesses.“[12] Der „starke Staat“, dem im heutigen politischen Kontext die Bedeutung eines paternalistischen Staats zugeschrieben wird, hat für Eucken eine andere Funktion. Der Staat hat keine neutrale Haltung gegenüber der Wirtschaftsordnung, sondern er spielt eine aktive Rolle, die in der Schaffung einer stabilen Rechts- und Geldordnung besteht, innerhalb der sich die Wirtschaftsprozesse abspielen. Der Staat als Schiedsrichter hat die Aufgabe, wirtschaftliche Machtkonzentrationen zu entflechten, die die Realisierung der Wettbewerbsordnung verhindern.
4. Der Ordo-Gedanke und die Interdependenz der Ordnungen
Die Idee des Ordo-Gedankens ist ein zentraler mittelalterlicher theologischer Begriff, der Einfluss auf Eucken hatte. Um sich vom wirtschaftlichen Liberalismus klassischer Prägung abzugrenzen, verwendet Eucken den Begriff des Ordo, der in der Folge geradezu konstitutiv für das wirtschaftspolitische Programm des Ordoliberalismus werden sollte. Auch das von Eucken und Böhm herausgegebene ORDO-Jahrbuch trägt diesen Begriff im Titel. In der scholastischen Theologie ist der Ordo-Gedanke vor allem mit der Schöpfungstheologie verbunden und dementsprechend mit der Auffassung, dass alle Teile der Wirklichkeit zu einer höheren und umfassenderen Ordnung, einem sinnvollen Ganzen gehören. Der Ordo-Gedanke beschreibt die Annahme einer allumfassenden, gottgewollten Ordnung in allen Daseinsbereichen, die in Gott ihren Ursprung haben. Auch Eucken, der sich hier explizit auf das Ordo-Verständnis von Augustinus und Thomas von Aquin bezog, charakterisierte ihn als „sinnvolle Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem Ganzen“[13].
Eucken verwendete den Ordo-Begriff in zweifacher Weise: Einerseits bezeichnet er damit die empirisch existente „Wirtschaftsordnung“ als „[…] eine konkrete, positiv gegebene Tatsache. Sie ist die Gesamtheit der realisierten Formen, in denen in concreto jeweils der alltägliche Wirtschaftsprozeß abläuft“. Andererseits hat die Ordnung Eucken zufolge noch eine weitere Bedeutung „[…] die dem Wesen des Menschen und der Sache entspricht; das heißt Ordnung, in der Maß und Gleichgewicht bestehen.“[14] Hier sieht Eucken eine dynamische Bedeutung des Begriffes Ordnung, die zu suchen und zu realisieren ist. Diese Ordnung muss nach Eucken nicht nur einen Rahmen besitzen, sondern auch vom Menschen gestaltet werden.
Mit dem Ordo-Gedanken verbinden Eucken und andere Vertreter des Ordoliberalismus die Vorstellung, eine „[…] funktionsfähige und menschenwürdige Ordnung der Wirtschaft, der Gesellschaft, des Rechtes und des Staates zu finden.“[15] Eucken betrachtete die Wirtschaftsordnung als eine verfassungsrechtliche Ordnung, die zu verwirklichen ist. Von daher besitzt der Begriff „Ordnung“ keine autoritäre Konnotation, sondern er ist mit der Idee einer Konstitutionsökonomik zu verbinden, die als die Durchsetzung von Spielregeln zu verstehen ist. Der Ordo-Begriff spiegelt sich in dem Prinzip der „Interdependenz der Wirtschaftsordnung mit allen anderen Lebensordnungen“, eine Interdependenz, die „ein wesentlicher Tatbestand des Lebens und gerade des modernen Lebens“[16] sei.
5. Der christliche Glaube als normative Grundlage
Euckens ordnungsökonomische und ordnungspolitische Konzeptionen weisen deutliche Parallelen zur christlichen Sozialethik auf. Die christlich-normative Grundlage prägte Euckens ordoliberales Denken. Euckens Verankerung im christlichen Glauben bezeugt nicht nur eine Art persönliches Glaubensbekenntnis, sondern auch die Tatsache, dass der christliche Glaube für ihn der ethische Antrieb war, um sein wirtschaftspolitisches Programm zu erarbeiten. Außerdem spielt bei Eucken die christliche Ethik eine wichtige theoretische Rolle; sie bietet eine normative Orientierung für seine Analyse und Lösung der ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme.
In einem Brief von 1942 an seinen Freund Rüstow schrieb Eucken: „Ich aber könnte weder existieren noch arbeiten, wenn ich nicht wüßte, daß Gott existiert.“[17] In einem Artikel von 1932 betonte Eucken, dass die Suche nach einer stabilen und gerechten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung nur von der Religion und im Glauben an Gott mit Erfolg durchgeführt werden könne, insofern sich der einzelne Mensch seiner Verankerung im Glauben bewusst werde.[18] Während der ersten Konferenz der Mont Pèlerin Society 1947 war eine lebhafte Diskussion dem Verhältnis zwischen Liberalismus und Christentum gewidmet. Eucken betonte die Achtung des christlichen Glaubens und plädierte für eine Konvergenz und Zusammenarbeit zwischen christlicher Kultur und liberalem Denken. Beispielhaft erklärte er: „Ich bin Christ und von einem rein christlichen Standpunkt aus betrachte ich die Wettbewerbsordnung als essentiell.“[19]
Im Anhang zu den Grundsätzen der Wirtschaftspolitik setzte sich Eucken mit der christlichen Sozialethik und der katholischen Soziallehre auseinander. Er stellte fest, dass das „Denken in Ordnungen“ des Ordoliberalismus aus einer genuin christlichen Tradition hervorgegangen sei, die sich bereits bei Thomas von Aquin und später in den Sozialenzykliken findet. Eucken war der Ansicht, dass die katholische und die evangelische Kirche als „ordnende Faktoren“ des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu betrachten seien. Für Eucken war es notwendig, dass sich die Kirchen mit wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Obwohl sie sich „aus dem Streit der politischen Parteien heraushalten müssen […]“, „so kann es ihnen anderseits nicht gleichgültig sein, in welchen Ordnungen die ihnen anvertrauten Menschen leben.“ Eucken wies also darauf hin, dass die Wettbewerbsordnung den Prinzipien der christlichen Sozialethik entspricht und dass die Kirchen Stellung beziehen müssen, wenn bestimmte Ordnungen „die Bedingungen der sittlichen und religiösen Existenz gefährden“. Schließlich behauptete er, dass das Subsidiaritätsprinzip „oberstes Prinzip für die Gestaltung des sozialen Lebens“[20] sei. Doch kann dieses Prinzip nur mit der Wettbewerbsordnung und nicht mit der berufsständischen Ordnung, die die Enzyklika Quadragesimo anno vorgeschlagen hat, kompatibel sein. Von daher ist es nicht übertrieben zu behaupten, dass man das sozialethische Anliegen und die Ordnungstheorie der Freiburger Schule im weiteren Sinne als „eine Spielart der christlichen Sozialethik“[21] verstehen kann.
6. Eucken und die Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises
Welch große Bedeutung die christliche Ethik und die Beziehung zwischen wissenschaftlicher Analyse und ethischer Reflexion für Eucken hatte, wird weiterhin durch seine Beteiligung bei der Verfassung der Denkschrift des sogenannten Freiburger Bonhoeffer-Kreises augenscheinlich.[22] Dieser Kreis entwickelte sich auf Anregung des Berliner Pastors Dietrich Bonhoeffer (1906-1945), der einige Freiburger Professoren bat, eine Programmschrift zu verfassen, die die Grundsätze für die Rekonstruktion einer auf den Grundlagen der christlichen Ethik beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung enthalten sollte. Dem vom Ökonom Constantin von Dietze gegründeten Arbeitskreis gehörte auch Eucken, Adolf Lampe und der Historiker Gerhard Ritter (1888-1967) an. Die Denkschrift, die im Januar 1943 fertiggestellt wurde und bis 1979 unveröffentlicht blieb[23], erhielt den Titel Politische Gemeinschaftsordnung. Diesem Dokument wurden fünf Anlagen hinzugefügt. Die Anlage 4 der Denkschrift trägt den Titel Wirtschafts- und Sozialordnung; sie wurde von Dietze, Eucken und Lampe verantwortet, wobei Dietze die Hauptverantwortung trug. Obwohl Eucken an der Verfassung des Anlagetextes nicht federführend beteiligt war, lässt sich nicht bestreiten, dass sich Euckens ordoliberale Grundkonzeption in der Denkschrift wiederfindet.
Die drei Verfasser waren sich darin einig, dass es ihnen nicht darum ging, eine besondere evangelische oder auch christliche Wirtschaftsordnung zu ersinnen. Sie argumentierten dafür, dass es die Aufgabe der menschlichen Vernunft sei, die Problemlage der Zeit zu untersuchen und angemessene Lösungen anzubieten. Die Redakteure rechtfertigten dennoch, dass die katholische und die protestantische Kirche zur wirtschaftlichen Fragen Stellung beziehen sollten. Dies wird damit begründet, dass die christlichen ethischen Prinzipien und Gebote, die in der Nächstenliebe, in der Verteidigung des Eigentumsrechts und in menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zum Ausdruck kommen, nicht nur für den Bereich der Individualethik, sondern auch für das Wirtschaftsleben und verschiedene andere Ordnungen gelten sollen. Eucken und die anderen Autoren der Denkschrift betonten jedoch die Grenzen der kirchlichen Kompetenz bei solchen Fragen. Sie wiesen darauf hin, dass die Kirchen keine praktischen und technischen Lösungen zu ökonomischen Fragen anzubieten haben, dass sie jedoch normative Orientierung geben können. Die Kirche hat die Aufgabe, „Grenzen“ abzustecken, „Verbote“ zu verkündigen sowie „einige feste Richtschnuren für den Inhalt der Wirtschaftsordnung“ zu geben: „Die Kirche hat jedoch keinen Auftrag und keine Machtvollkommenheit, für die Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung im Einzelnen ständig verbindliche Lösungen anzubieten. […] Was die Kirche nicht selbst zur Wirtschaftsordnung zu sagen berufen ist, hat sie den christlichen Laien zu überlassen.“[24]
Die Anlage 4 beschreibt eine auf dem Wettbewerb basierende Marktwirtschaft, ohne sie zu verherrlichen. Sie plädiert für einen geordneten Wettbewerb. Ganz im Sinne Euckens werden Monopolbildungen kritisiert. Auch das katholische Sozialprinzip der Subsidiarität findet Berücksichtigung. Die Denkschrift plädiert für selbständige Initiative und Freiheit der Wirtschaftenden sowie für kleine Einheiten und Gemeinschaften. Diese Ideen betreffen auch die Aufgaben des Staates, der ganz in Euckens Sinn als „starker Staat“ und als „Ordnungsmacht“[25] gesehen wird. Der Staat soll „geeignete Bedingungen“ für die Wirtschaft schaffen. Er hat also die Aufgabe, die Wirtschaft zu gestalten, er soll sie jedoch nicht lenken.[26]
7. Zur Anschlussfähigkeit zwischen katholischer und evangelischer Sozialethik
Ein wichtiges Thema, das in der Freiburger Denkschrift enthalten ist, ist die Frage nach dem Naturrecht. Die Denkschrift zeigt vor allem die damalige protestantische Position im Hinblick auf das Naturrecht sowie die ökumenische und juristische Diskussion, die damit zusammenhing. Man spürt jedoch auch, dass die römisch-katholische Auffassung nicht ohne Einfluss war. Von daher verwundert es nicht, dass die Behandlung und Bewertung des Naturrechts in der Denkschrift zweideutig erscheint.
Einerseits lehnt die Denkschrift aufgrund der lutherischen Auffassungen – man denke an das Menschenbild, die Rechtfertigungstheologie und das Sündenverständnis – das Naturrecht ab. Gegenüber der Auffassung, dass sich einige Ordnungen als „gott- und naturgewollt, vernünftig schlechthin und damit auch christlich zu erweisen“ hätten, stellt die Denkschrift klar: „Aber wir evangelischen Christen müssen es ablehnen, ihnen irgendeinen absoluten Geltungsanspruch einzuräumen.“[27] Andererseits schreibt die Denkschrift dem Naturrecht eine „Wegweiserfunktion“[28] bei der Suche nach einer gerechten Gemeinschaftsordnung zu.
Die Kritik der Denkschrift am Naturrecht war nicht prinzipiell gegen die katholische Auffassung gerichtet, sondern gegen den totalitären Staat des Nationalsozialismus und dessen Ideologie.[29] Die Denkschrift lehnte die Strömungen ab, die versuchten, bestimmte Ordnungen durch den Rekurs auf ein universelles Naturrecht, auf „historische Autoritäten“, „Lebensnotwendigkeiten“ oder „Herrschaftsansprüche der Nationen und Rassen“ zu legitimieren. Demgegenüber räumt die Denkschrift der menschlichen Vernunft eine ihr gemäße Rolle ein. Tatsächlich weist sie eine rationalistische Auffassung des Naturrechtes zurück.[30] Gleichzeitig behauptet sie jedoch, dass Sachverständigkeit, das „Salz christlicher Erkenntnis“[31] sei und eine „vernünftige Einsicht“[32] sich als notwendig erweise. In Bezug auf die Gestaltung der Wirtschaftsordnung sagt Anlage 4 pointiert, dass sie eine Sache der menschlichen Vernunft sei. Obwohl die Denkschrift des Freiburger Kreises vor allem von protestantischen Autoren verfasst wurde und die ethische Diskussion die damalige protestantische Theologie rezipiert, kann man festhalten, dass auch katholisch-theologische Ansätze Eingang fanden. Von daher ist festzustellen, dass der Text insgesamt von ökumenischer Relevanz war.
8. Ausblick: Das Vermächtnis des ordoliberalen Konzepts
Walter Eucken war einer der bedeutendsten deutschen Ökonomen des 20. Jahrhunderts. Seine ordoliberalen Ideen bleiben ein wichtiges Vermächtnis der Freiburger Tradition der Ordnungsökonomik, die kein monolithisches und kein in sich abgeschlossenes System darstellt, sondern sich als ein für Weiterentwicklungen offenes Forschungsprogramm erweist. Ein entscheidender Impuls dafür wurde in den 1960er Jahren durch die Idee der spontanen Ordnung und die evolutionistische Sozialphilosophie von Friedrich von Hayek (1899-1992) gegeben. Später gelang es Viktor Vanberg (geb. 1943), den konstitutionell-ökonomischen Ansatz des US-Ökonomen und Nobelpreisträgers James Buchanan (1919-2013) in einen Zusammenhang mit dem Freiburger Erbe und dem theoretischen Institutionalismus Euckens zu bringen und seine Kompatibilität mit dem Hayekschen Evolutionismus[33] nachzuweisen: „So ist das Freiburger Erbe heute durch die Synthese von Gesichtspunkten der Gründer dieser Schule, den evolutionistischen Konzeptionen Hayeks und des Buchananschen Konstitutionalismus zu charakterisieren.“[34]
Das Erbe des von Eucken entwickelten Konzepts hängt mit seiner Kritik an totalitären Entwicklungen im europäischen Kontext des 20. Jahrhunderts zusammen. Eucken hat erfolgreich versucht, einen Beitrag zu den Möglichkeitsbedingungen einer Ordnung der Freiheit zu leisten. Die Bedeutung des Freiburger Forschungsprogramms in der heutigen Gesellschaft besteht immer noch darin, für Freiheit und Menschenwürde einzutreten, totalitäres Machtstreben zu verhindern, wettbewerbsfeindliche Tendenzen und Machtpositionen zu unterbinden und die Inkompatibilität zwischen freiheitlichen demokratischen Gesellschaften und planwirtschaftlichen Tendenzen aufzuzeigen.
Das ordoliberale Konzept hat sowohl auf der wissenschaftlichen als auch auf der öffentlichen Ebene einen erheblichen Einfluss auf das wirtschaftspolitische Denken der jungen Bundesrepublik ausgeübt und die institutionelle Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft maßgeblich geprägt.[35] Es wäre dennoch lohnenswert zu prüfen, ob die weitere deutsche Wirtschaftspolitik dann an den Ideen der Freiburger Schule festhielt oder ob es bis in die Gegenwart hinein wettbewerbsfeindliche bzw. planwirtschaftliche Tendenzen gegeben hat. In Zeiten des Ringens um eine internationale Ordnung, in dem es darum geht, grenzüberschreitende Regulierungen etwa im Bereich der Finanzmärkte oder des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes zu finden, kommt den ordoliberalen Ideen eine besondere Bedeutung zu.
Euckens Denken kann weiterhin Orientierung geben in einer Zeit der Globalisierung und der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Turbulenzen, die die COVID-19-Pandemie und die aktuellen Kriege in der Welt verursacht haben. Sein Denken in Ordnungen und die Notwendigkeit der Einbettung der Wirtschaftsordnung in ein Gesellschaftssystem implizieren weiterhin für heutige Problemlagen ein „Denken in Verfassungen“[36], d.h. die Erarbeitung rechtlicher Regelungen für den Wirtschaftsablauf sowie die Verankerung von bestimmten Ordnungsprinzipien in staatlichen Verfassungen. In diesem Zusammenhang scheint es erforderlich, bei der Suche nach Lösung ordnungspolitischer Probleme erneut auf Euckens Tradition der Freiburger Schule sowie auf die ihr zugrundeliegenden christlichen Prinzipien zurückzugreifen. Junge Menschen heutzutage dafür zu gewinnen, sich auf die Geschichte des ordnungspolitischen Denkens zurückzubesinnen, sich für die Verteidigung der Freiheit unserer westlichen Länder zu engagieren und Ideen zu entwickeln, wie man Kritik, Machtkontrolle, und Herrschaft des Rechts realisieren kann, das ist eine begeisternde Aufgabe, von deren Gelingen unsere Zukunft abhängt.
Anmerkungen
[1] Walter Eucken (1952/2004): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen, S. 14.
[2] Vgl. Giuseppe Franco (2018): Von Salamanca nach Freiburg: Joseph Höffner und die Soziale Markwirtschaft, Paderborn; Ders. (2016): Etica senza economia? Il contributo di Wilhelm Röpke all’etica economica e al pensiero sociale cristiano, Soveria Mannelli.
[3] Zum Überblick über diese Kreise vgl. Nils Goldschmidt (2005) (Hg.): Wirtschaft, Politik und Freiheit. Freiburger Wirtschaftswissenschaftler und der Widerstand, Tübingen.
[4] Walter Eucken (1932): Staatliche Strukturwandlungen und die Krisis des Kapitalismus, in: Weltwirtschaftliches Archiv 36, S. 297-321.
[5] Franz Böhm; Walter Eucken; Hans Großmann-Doerth (1936): Unsere Aufgabe, in: Franz Böhm: Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung, Stuttgart , S. VII-XXI.
[6] Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., S. 370.
[7] Ebd., S. 318.
[8] Franz Böhm (1961): Demokratie und ökonomische Macht, in: Institut für Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Hg): Kartelle und Monopole im modernen Recht, Karlsruhe, S. 1-24, hier S. 21.
[9] Vgl. Walter Eucken (1949): Die Wettbewerbsordnung und ihre Verwirklichung, in: Ordo – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft 2, S. 1-99; Ders., Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., S. 254-304.
[10] Walter Eucken; Franz Böhm (1948): Vorwort, in: Ordo – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft 1, S. 9.
[11] Vgl. Leonhard Miksch (1937): Wettbewerb als Aufgabe, Berlin, S. 9.
[12] Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., S. 336.
[13] Ebd., S. 348; 372.
[14] Ebd., S. 372; ferner S. 23; 180.
[15] Ebd., S. 373.
[16] Ebd., S. 14; 183.
[17] Zitiert nach Hans Otto Lenel (1991): Walter Euckens Briefe an Alexander Rüstow, in: Ordo – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft 42, S. 11-14, hier S. 13.
[18] Walter Eucken (1932): Religion – Wirtschaft – Staat. Zur Problematik des Gegenwartsmenschen, in: Die Tatwelt 8, S. 82-89.
[19] Eucken zitiert nach Phlipp Plickert (2008): Wandlungen des Neoliberalismus. Eine Studie zu Entwicklung und Ausstrahlung der ‚Mont Pèlerin Society‘, Stuttgart, S. 148.
[20] Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., S. 347-348.
[21] Christian Müller (2007): Neoliberalismus und Freiheit. Zum sozialethischen Anliegen der Ordo-Schule, in: Ordo – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft 58, S. 99-108, hier S. 106.
[22] Für eine Analyse der Struktur, des Inhalts und der Bedeutung der Denkschrift vgl. Stephan Holthaus (2015): Zwischen Gewissen und Gewinn: Die Wirtschafts- und Sozialordnung der „Freiburger Denkschrift“ und die Anfänge der Sozialen Marktwirtschaft, Berlin; Nils Goldschmidt (1998): Christlicher Glaube, Wirtschaftstheorie und Praxisbezug: Walter Eucken und die Anlage 4 der Denkschrift des Freiburger Bonhoeffer-Kreises, in: Historisch-Politische Mitteilungen 5, S. 33-48.
[23] In der Stunde Null (1943/1979): Die Denkschrift des Freiburger „Bonhoeffer-Kreises“: Politische Gemeinschaftsordnung. Ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Nöten unserer Zeit, Tübingen.
[24] In der Stunde Null, a.a.O., S. 128-145, hier S. 130.
[25] In der Stunde Null, a.a.O., S. 68; 71; 93.
[26] In der Stunde Null, a.a.O., S. 137-138; vgl. dazu: Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, a.a.O., S. 336.
[27] In der Stunde Null, a.a.O., S. 56.
[28] In der Stunde Null, a.a.O., S. 59.
[29] Vgl. Holthaus, Zwischen Gewissen und Gewinn, a.a.O., S. 209-210.
[30] In der Stunde Null, a.a.O., S. 59-60.
[31] In der Stunde Null, a.a.O., S. 35.
[32] In der Stunde Null, a.a.O., S. 102.
[33] Vgl. Viktor Vanberg (2001): The Constitution of Markets, London; James M. Buchanan (1991): Constitutional Economics, Oxford.
[34] Hans Albert (2015): Wirtschaft, Politik und Freiheit. Das Freiburger Erbe, in: Nils Goldschmidt (Hg.): Wirtschaft, Politik und Freiheit, S. 405-419, hier S. 415.
[35] Giuseppe Franco (2022): Ethische Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft, in: Michael S. Aßländer (Hg.): Handbuch Wirtschaftsethik, 2., aktual. u. verb. Aufl., Berlin, S. 251-259.
[36] Vgl. Bernd Hansjürgens (2002): Walter Eucken und das Denken in Verfassungen, in: Ingo Pies; Martin Leschke (Hg.): Walter Euckens Ordnungspolitik, Tübingen, S. 37-63.
Der Verfasser
Dr. phil. Dr. theol. habil. Giuseppe Franco ist Privatdozent an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.