Lars Schäfers | 12. Mai 2020
Die Prinzipien der Katholischen Soziallehre
Bausteine freiheitlich-entwicklungsoffener Gesellschaften
Prinzipienreiter können unangenehme Zeitgenossen sein. Sie zeichnen sich durch sture Beharrlichkeit aus und begründen alles mit ihren sturmfesten Prinzipien, denen sich die Wirklichkeit anzupassen habe und nicht umgekehrt. Pragmatiker sind ihnen ein Gräuel. Die Rede von den Sozialprinzipien der Katholischen Soziallehre kann daher vor dem Hintergrund dieser mitunter erfahrungsgesättigten Klischeevorstellung schnell Abwehrreflexe auslösen. Doch die Prinzipien der kirchlichen Soziallehre, und die meisten von denen, die sie „reiten“, sind nicht so.
Die Katholische Soziallehre ist nicht starr, stur und prinzipienverliebt. Mit dem Sozialethiker Hermann-Josef Wallraff (1913-1995) gesprochen ist sie kein geschlossenes Lehrsystem, sondern vielmehr ein Gefüge offener Sätze. Sie ist eine flexible, entwicklungsfähige, zeit- und kontextsensible Lehre. Der Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“ ist ihre dynamische Methode. Dennoch braucht auch die kirchliche Soziallehre ein starkes Fundament bzw. feste Säulen, die langfristig tragen. Daher gelten die klassischen Sozialprinzipien durchaus als das statische Element der Soziallehre; als das heuristische Säulenfundament, auf dem je nach den aktuellen Zeichen der Zeit, gesellschaftlichen Entwicklungen und Umbrüchen neue, stets renovierungsbedürftige Sozialethik-Architekturen erbaut werden können. Die Sozialprinzipien sind nichts weniger als das Markenzeichen der Soziallehre und bieten eine Art ethische Grammatik für die Gestaltung offener Gesellschaften der Moderne.
Personalität oder: Wie die Soziallehre am christlichen Menschenbild hängt
Die erste und wichtigste dieser standfesten Säulen ist das Personalitätsprinzip als das Basisprinzip Katholischer Soziallehre. Im Personprinzip verdichtet sich die grundlegende Verschränkung von christlicher Anthropologie und Ethik. Das christliche Menschenbild wird innerhalb des Gefüges der Soziallehre von diesem Prinzip repräsentiert. Demgemäß ist die menschliche Person in ihrer Gottesebenbildlichkeit „Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen“ – so fasste Papst Johannes XXIII. die Bedeutung dieses Prinzips in seiner Enzyklika Mater et Magistra 1961 prägnant zusammen. Noch griffiger formuliert, ist die Gesellschaft mit ihren Strukturen für den Menschen da und nicht umgekehrt. Das ist beileibe nicht banal angesichts von Politiken und Gesellschaftsentwürfen, die die Person dem Kollektiv unterordnen. Das Personalitätsprinzip entspricht dagegen dem absoluten Vorrang und der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, wie sie zum Beispiel auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als oberster Wert der staatlichen Ordnung zu finden ist. Personalität ist deshalb Ausgangs- und Fluchtpunkt der Soziallehre.
Die menschliche Person ist christlich-theologisch verstanden vom dreifaltigen Gott berufen, Liebe zu geben und Liebe zu empfangen; darin gipfelt das Personalitätsprinzip. Hier ist auch der wohl einzige Überschuss des Idealen der Katholischen Soziallehre zu finden, wenn in päpstlichen Enzykliken von dem Leitbild einer „Zivilisation der Liebe“ gesprochen wird. Nach Papst Benedikt XVI. ist die Liebe gar der „Hauptweg der Soziallehre der Kirche“ (Caritas in Veritate, Nr. 2). Das Prinzip der Personalität erfordert dementsprechend eine staatlich garantierte Ordnung der Gerechtigkeit als Stellvertreterin auf dem Weg hin zu solcher sozialer Liebe. Es geht in der Soziallehre mit ihrer originären Kombination von antiker jüdischer und griechischer Gerechtigkeitsethik mit christlicher Liebesethik insgesamt um einen „Humanismus im Vollsinn des Wortes“ (Populorum Progressio, 42). Im Personalitätsprinzip kann letztlich auch eine christliche Menschenrechtsethik verankert werden.
Gemeinwohl im Dienst des Personenwohls
Hinzuordnen ist eine solche humane und persongerechte Ordnung auf das Gemeinwohl als ein weiteres Sozialprinzip der katholischen Sozialverkündigung. Auch hier bietet Johannes XXIII. die klassische Definition, wenn er das Gemeinwohl als „Inbegriff jener gesellschaftlichen Voraussetzungen, die den Menschen die volle Entfaltung ihrer Werte ermöglichen oder erleichtern“ (Mater et Magistra, Nr. 65) bezeichnet. Es geht mit anderen Worten darum, dass möglichst jede Person in einer Gesellschaft diejenigen Bedingungen, Ressourcen und Regeln vorfindet, die ihrem eigenen Wohl und der selbstbestimmten Entfaltung der eigenen Persönlichkeit in der Gemeinschaft mit anderen dienen. Der Einsatz für das Gemeinwohl bzw. für soziale Gerechtigkeit als Gemeinwohlgerechtigkeit heißt, sich für das Wohl aller und eines jeden einzusetzen, weil wir alle für alle verantwortlich sind (vgl. Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 38). Auch dieses Prinzip muss immer wieder neu aktualisiert und konkretisiert werden, wenn es seine orientierende Funktion für die Wohlordnung der Gesellschaft nicht verlieren will.
Zwei weitere Sozialprinzipien: Subsidiarität …
Eine weitere Säule ist das Subsidiaritätsprinzip, das lange als eine katholische Spezialität galt, da seine klassische Interpretation bereits in der Sozialenzyklika Quadragesimo anno von 1931 zu finden ist und erst später auch außerhalb der Soziallehre Karriere gemacht hat, bis hinein in das EU-Vertragswerk. Subsidiarität ist das sozialethische Organisationsprinzip des Gemeinwohls (A. Anzenbacher). Subsidiarität regelt die gesellschaftliche Zuständigkeitsverteilung nach der Maxime: Jeder tut in Freiheit das, was er kann, darüber hinaus aber erhält er Hilfe zur Selbsthilfe von der nächsthöheren Ebene bis hin zum Staat. Probleme sollen grundsätzlich dort gelöst werden, wo sie entstehen und gelöst werden können. Jede Ebene hebt erst ihr eigenes Problemlösungspotenzial, bevor die Ebene darüber einspringt. In Deutschland gibt es nach dieser subsidiären Logik zum Beispiel das Recht auf Privatautonomie, den freien Privatraum von Ehe und Familie sowie die kommunale, universitäre, sozialversicherungsbezogene und weitere Formen der Selbstverwaltung.
… und Solidarität
Während das Subsidiaritätsprinzip die Eigenverantwortung des Einzelnen wie der gesellschaftlichen Gebilde betont, ergänzt das Solidaritätsprinzip diese um die wechselseitige Anerkennung und Unterstützung, die die Mitglieder der Gesellschaft einander schulden. Das Solidaritätsprinzip nimmt in der kirchlichen Soziallehre einen so hohen Stellenwert ein, dass diese sogar zeitweilig als „Solidarismus“ (Heinrich Pesch, 1854–1926) bezeichnet wurde. Das Prinzip manifestiert sich in Sozialstaat und Sozialversicherungen als solidarische Ausgleichs- und Unterstützungssysteme. Diese sind eine besondere Form von institutionalisierter Solidarität. Der Sozialstaat der Bundesrepublik ist trotz seiner verbleibenden Defizite und Reformbedarfe in diesem Sinne ein Beispiel geronnener Soziallehre par excellence.
Neuzugang Nachhaltigkeit
Der Mensch als Krone der Schöpfung ist in Zeiten des Klimawandels zum Regisseur geworden, der auf den Brettern, die im wahrsten Sinne die Welt bedeuten, ein apokalyptisches Drama mit offenem Ende inszeniert. Das Stück heißt „Anthropozän“: das Zeitalter menschlicher Dominanz über nahezu alle natürlichen Prozesse. Auch zur Bewältigung dieser Herausforderung will die kirchliche Soziallehre Orientierung geben, wie Papst Franziskus besonders mit seiner vielbeachteten Enzyklika Laudato si‘ bezeugt hat. Angesichts der ökologischen Krise und des Klimawandels als besonders dramatische Zeichen der Zeit wird der traditionelle Prinzipienkatalog der Soziallehre daher mittlerweile um die Nachhaltigkeit ergänzt. Nachhaltigkeit als ursprünglich forstwirtschaftliches Naturnutzungskonzept bedeutet, dass nicht mehr von etwas verbraucht werden darf, als vorhanden ist und nachwächst. Bei der nachhaltigen Entwicklung geht es dem Ideal nach darum, ökologische Belange mit sozialer Gerechtigkeit und dem wirtschaftlichen Wachstum in Einklang zu bringen.
Alles in allem können Christinnen und Christen auf Grundlage dieser Sozialprinzipien im Gefüge der offenen Sätze der Soziallehre bezogen auf konkrete Sach- und Detailfragen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ganz unterschiedlicher Meinung sein. Die Vorschläge zur Lösung von sozialen und politischen Problemen sind daher legitimer Weise so verschieden, wie die Zugehörigkeit zu politischen Richtungen, Parteien und Verbänden, sofern deren Programmatik und Handeln nicht von Grund auf diametral zu den benannten Prinzipien sowie zum christlichen Menschenbild stehen.
Um es mit Bezug zum Fußball noch einmal abschließend anschaulich zu machen: Während die Anwendung des Dreischritts „Sehen – Urteilen – Handeln“ das Spielbein der kirchlichen Soziallehre ausmacht, sind die Sozialprinzipien ihr Standbein. Man kann diese daher in Anlehnung an den großen katholischen Sozialethiker Oswald von Nell-Breuning SJ (1890-1991) zwar nicht mehr unbedingt als „Baugesetze“, in Zeiten pluralistischer Demokratien wohl aber als „Bausteine freiheitlich-entwicklungsoffener Gesellschaften“ bezeichnen. Sie bieten auch heute noch ein tragfähiges sozialethisches Koordinatensystem und damit wegweisende Orientierung für die gerechte Gestaltung dieser Gesellschaften.